in Bad Überkingen
Friedhof Bad Überkingen
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Allgemeines
Die Gemeinde Bad Überkingen unterhält vier Friedhöfe - im Ortsteil Bad Überkingen, Hausen, Oberböhringen und Unterböhringen.
In der Friedfhofsordnung finden Sie u. a. die Regelungen zu Ruhezeiten, Grabstätten, Bestattungsformen, Gestaltungsvorschriften und Grabpflege.
Friedhofsordnung
Die Bestattungsgebührenordnung informiert Sie über die Gebührensätze.
Bestattungsgebührenordnung
Arten der Bestattung
- Erdbestattung - Einzel- bzw. Doppelgrab
- Urnenbestattung - Einzel- bzw. Doppelgrab
- Urnenstelen - Eine Stelenkammer für max. drei Urnen
- Urnenbestattung - anonyme, in Rasengrabfeld mit und ohne Namensnennung (nur in Bad Überkingen)
- Urnen-Gemeinschaftsgrabanlagen mit Grabpflege (in Bad Überkingen und Oberböhringen)
- Rasenreihengräber für Urnenbestattung unter Baumbestand (in Hausen, Unterböhringen und Oberböhringen)
Ruhezeiten
- Erdgrab - 20 Jahre
- Urnenbestattung - 15 Jahre
Dies sind Mindestruhezeiten und können nicht verkürzt werden. Nach Ablauf ist das Grab - vom Nutzungsberechtigten - oberflächlich (incl. Fundament) abzuräumen. Der Auftrag kann - wenn gewünscht - auch an die Gemeinde erteilt werden.
Verlängerung der Ruhezeit
- Einzelgrab - nicht möglich
- Doppelgrab - möglich, sofern die Friedhofsplanung (Grabfelder) nicht beeinträchtigt wird.
Standort
Die Belegung der Gräber richtet sich nach der Reihenfolge im jeweiligen Bereich.