in Bad Überkingen
Aktuelles
Gemeinderatssitzung am 21.09.2023
Bausachen
Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zu folgenden Baumaßnahmen:
- Zwierenstraße 10 in Bad Überkingen-Unterböhringen, Wohnhausneubau mit Garage
- Gartenstraße 54 in Bad Überkingen, Erweiterung der Garage
Der Gemeinderat versagte fristwahrend sein Einvernehmen zu der Baumaßnahme Wittinger Weg 15 in Bad Überkingen (Antrag auf Befreiung Gartenhütte, Gewächshaus und Toranlage) da neue Planungen eingegangen sind.
Bestellung Frau Sina Böhringer zur Ratschreiberin
Der Gemeinderat stimmt der Bestellung von Frau Sina Böhringer als Ratschreiberin mit sofortiger Wirkung zu. Bürgermeister Heim erklärte, dass ein Ratsschreiber allgemein befugt ist Unterschriften und Abschriften öffentlich zu beglaubigen. Neben ihm wären dann Hauptamtsleiterin Böhringer und Frau Mayer befugt dies bei der Gemeindeverwaltung zu erledigen, so dass eine öffentliche Beglaubigung jederzeit möglich ist. Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Feststellung der Jahresrechnung 2018 und des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebs ’ThermalBad Überkingen’
Der Gemeinderat beschließt:
1. Den über- und außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben sowie der Bildung der Haushaltsreste wird zugestimmt.
2. Die Jahresrechnung 2018 wird entsprechend der Aufgliederung auf der Seite 9 des Rechenschaftsberichtes festgestellt.
3. Der Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebs „ThermalBad Überkingen“ zum 31.12.2018 wird entsprechend der Aufgliederung auf der Seite 72 Rechenschaftsberichtes gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz festgestellt.
4. Der Jahresverlust des Eigenbetriebs in Höhe von 558.890,59 € wird durch einen Betriebskostenzuschuss der Gemeinde ausgeglichen.
5. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Kämmerin Rau erläuterte den Rechenschaftsbericht 2018, welcher im Mitteilungsblatt der KW 39 veröffentlicht wurde. Der technische Jahresabschluss wurde bereits im Juli 2020 erstellt und nun erfolgt der Rechenschaftsbericht. Dieser gehe dann an die Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung und wird dann entsprechend ausgelegt.
Zusammenfassend sagte die Kämmerin, dass für das Rechnungsergebnis festzustellen sei, dass sich die Steuereinnahmen 2018 v.a. aufgrund der Gewerbesteuer positiv entwickelt hätten. Die hohen Steuereinnahmen und Finanzzuweisungen werden sich aber mit hohen Finanzausgleichszahlungen im Jahr 2020 niedergeschlagen. Die Besucherzahlen des Thermalbads lagen unter dem Niveau des Vorjahres 2017. Der Abmangel hat sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht.
Die ursprünglich vorgesehene Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt konnte dank höheren Einnahmen im Verwaltungshaushalt deutlich auf 1,365 Mio. EUR gesteigert werden. Durch hohe Überschüsse im Verwaltungshaushalt wurden nur 218.000 EUR Rücklagen entnommen.
Der Schuldenstand konnte im Jahr 2018 auf 1,568 Mio. EUR verringert werden. Mehrere Gremiumsmitglieder äußerten sich in der Sitzung negativ zum NKHR. Die Thematik der internen Verrechnungen und des Abmangels wurde nochmals besprochen, wonach sich GR Straub erkundigte. Die Kämmerin beantwortete die Frage, dass der Abmangel nach Köpfen der vollzeitäquivalenten Stellen umverteilt wird. Das Gremium beschloss den Abschluss einstimmig.
Erhöhung Honorar für Trauungen außerhalb der regulären Dienstzeit
Der Gemeinderat beschließt die Entschädigung für Trauungen an Wochenenden und außerhalb der Dienstzeit für Standesbeamte auf 130 € je Trauung rückwirkend zum 17.06.2023 festzusetzen.
Hauptamtsleiterin Böhringer berichtete über Änderungen im Personenstandsgesetz, wonach sich die Gebühr für Trauungen außerhalb der regulären Dienstzeit seit 17.06.2023 erhöht hat. Bürgermeister Heim ergänzte, dass Bad Überkingen eine der wenigen Gemeinden im Oberen Filstal ist, die Trauungen am Wochenende anbietet. Es werden nicht nur Bürger getraut, sondern auch externe Paare. Die angestellten Standesbeamtinnen erhalten Honorar und profitieren von keinen Tariferhöhungen. Seit 2015 wurde der Stundensatz nicht mehr angehoben.
Das Gremium zeigte Zustimmung und befürwortet, dass Wochenend-Trauungen in der Gemeinde angeboten werden. GRätin Marchtaler fragte, ob Trauungen auch außerhalb des Rathauses z.B. im Kurpark möglich sind. Bürgermeister Heim sagte, dass dies aufgrund des Datenschutzes nicht möglich ist. Auch bat er zu bedenken, dass Witterungsverhältnisse nicht beeinflussbar sind und es dann keine Ausweichmöglichkeiten gibt. Als Ort kann das Trauzimmer oder der Sitzungsaal in Anspruch genommen werden.
Bürgerentscheid Thermalbad über
a.) den Termin des Bürgerentscheids
b.) die Fragestellung des Bürgerentscheids
c.) die Benennung von je zwei Personen pro Fraktion zur Erstellung des Infoflyers
Der Gemeinderat fasst bei 2 Gegenstimmen und 0 Enthaltungen folgenden Beschluss:
a) Der Gemeinderat beschließt den Bürgerentscheid am Sonntag, den 19.11.2023 durchzuführen.
Der Gemeinderat fasst bei 2 Gegenstimmen und 0 Enthaltungen folgenden Beschluss:
b) Der Gemeinderat beschließt die Fragestellung des Bürgerentscheids: „Sind Sie für den Weiterbetrieb des Eigenbetriebs ThermalBad Überkingen“
Der Gemeinderat fasst bei 2 Gegenstimmen und 0 Enthaltungen folgenden Beschluss:
c) Der Gemeinderat benennt aus jeder Fraktion zwei Personen die gemeinsam mit dem Bürgermeister den Inhalt der Broschüre erstellen. Die Gemeinderäte Grösser und Thurner werden für die Ortsteile und die Gemeinderäte Walz und Baumeister werden für Bad Überkingen benannt.
Bürgermeister Heim verwies zu Beginn des Tagesordnungspunktes auf die gesetzlichen Grundlagen eines Bürgerentscheids. Der Bürgerentscheid ist 4 Monate nach Bestätigung durchzuführen. Die Zulässigkeit wurde bereits in der Sitzung am 03.08.2023 erläutert und bejaht. Die Verwaltung schlug als Termin den 19.11.2023 vor.
GR Walz ergriff das Wort und sagte, dass mehrere Bürger auf ihn zukamen. Er berichtete von der Bürgerinitiative und dass neue Erkenntnisse aufkamen, insbesondere was das Thema Kostenreduktion angehe. Hier wären die Posten Personal & Werbung und der Posten Bau & Investitionen neu betrachtet worden. Es handelt sich um viele Punkte die neu entstanden seien und neu aufgekommen sind. Es entstand dadurch die Frage, ob der Bürgerentscheid zu einem späteren Termin durchgeführt werden könnte. Er führte § 21 GemO an. Wenn der Termin nach hinten verschoben wird, dann könnte eine positive Veränderung herbeiführen können.
Die Bürgerinitiative bestehe aus mehreren Arbeitsgruppen und der Gemeinderat wurde darüber unterrichtet, dass an wesentlichen Stellen wie Personalkosten, Wärmenutzung, Investitionskosten oder wie Besucherzahlen Ansätze gefunden werden konnten, die bis dato nicht angegangen wurden.
Bürgermeister Heim lobte das Engagement der Bürgerinitiative und auch das Interesse der vielen Zuhörer. Das gezeigte Interesse wäre super und er hätte sich ein solches schon früher gewünscht. Er lobte, was in solch kurzer Zeit was auf die Beine gestellt wurde. Er schaute sich ebenfalls § 21 Abs. 6 GemO an und verlas diesen. Der Satz „es sei denn, die Vertrauenspersonen stimmen einer Verschiebung zu“ konnte er ad hoc nicht beantworten, da der Bürgerentscheid bereits durch das Gremium beschlossen wurde. Er schlug vor, den Termin des Bürgerentscheids 19.11.2023 zu beschließen. Die Verwaltung könnte dann mit dem Kommunalamt eruieren, inwieweit Abs. 6 im vorliegenden Fall gelte, bzw. inwiefern die Frist nach Abs. 6 generell Anwendung findet. Dann könnte in der kommenden Gemeinderatssitzung am 05.10.2023 die Terminfestlegung nochmals auf die Tagesordnung genommen werden. Erst nach einer eingehenden, rechtlichen Prüfung könnte definitiv gesagt werden, ob die rechtlichen Möglichkeiten einer Verschiebung gegeben sind. Keinen Termin zu beschließen, hielt er für schwierig, da Fristen gewahrt werden müssen.
Gemeinderat Thurner konnte die Einwände, den Termin zu verschieben oder auch in der kommenden Sitzung den Termin nochmals auf die Tagesordnung zu nehmen, nicht nachvollziehen. Wenn das Gremium eine Entscheidung trifft, dann wäre diese auch umzusetzen und nicht nochmals zu verhandeln.
Das Gremium war sich bei der Informations-Sitzung in der Autalhalle einig und hat den Bürgerentscheid beschlossen.
Das Gremium diskutierte eingehend über die neuen Erkenntnisse, die seitens der Bürgerinitative aufgetaucht waren und auch über die vergangenen, jahrelangen Diskussionen im Gremium.
Bürgermeister Heim unterbreitet nochmals den Vorschlag eines zweistufigen Beschlusses, da nicht bekannt war wie § 21, Abs. 6 GemO auszulegen ist. Da sich allerdings mehrere Ratsmitglieder gegen diesen zweistufigen Beschluss äußerten, wurde über den gefassten Beschluss mit 2 Gegenstimmen und 0 Enthaltungen abgestimmt.
Zur Fragestellung erklärte Bürgermeister Heim, dass diese positiv formuliert sein muss und mit JA oder NEIN zu beantworten ist. Auch hier folgte eine rege Diskussion, was die richtige Fragestellung anbelangt. Das Gremium war sich einig, dass auf detaillierte Fragen in der Broschüre eingegangen wird und legte folgende Frage für den Bürgerentscheid fest: „Sind Sie für den Weiterbetrieb des Eigenbetriebs ThermalBad Überkingen“. Dies wurde mit 2 Gegenstimmen und 0 Enthaltungen beschlossen.
Bürgermeister Heim erläuterte, dass für die zu erstellende Broschüre vier Mitglieder des Gremiums benannt werden sollen. Die entsprechende Broschüre soll dann im Gremium vorgestellt und besprochen werden. Im Vorfeld wurden ihm folgende Personen genannt: GR Grösser und GR Thurner für die Ortsteile. Für Bad Überkingen wurden die die GRäte Walz und Baumeister vorgeschlagen. Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Mietspiegel für Bad Überkingen
Der Gemeinderat fasst den Beschluss, der Verabschiedung eines einfachen Mietspiegels nicht zuzustimmen. Seitens des Büros Stein, das für die Erstellung des einfachen Mietspiegels durch den Gutachterausschuss beauftragt wurde, war Herr Stein an der Sitzung anwesend. Herr Stein erläuterte dem Gremium, wie der Mietspiegel erstellt wurde und welche Parameter hierfür angewandt wurden.
GRätin Marchtaler hatte Rückfragen, insbesondere was Zweitvermietungen anbelangte. Sie sah hier mit Besorgnis, dass der Mietspiegel dann zum Nachteil für den Vermieter ausgelegt werden könnte. Herr Stein verneinte dies, da der Mietspiegel nur für bestehende Mietverhältnisse angewendet wird. Eine weitere Befürchtung war, dass der Mietspiegel nur alle vier Jahre aktualisiert wird. GRätin Marchtaler sagte, dass dieser Mietspiegel die aktuelle Wohnungs- und Bau-Situation in keiner Weise abbilde. Auch diese Bedenken versuchte Herr Stein in der Sitzung zu zerstreuen, denn der Mietspiegel werde 4-jährlich aktualisiert. Er betonte nochmals, dass der Mietspiegel nur bei bereits bestehenden Mietverhältnissen angewandt wird und für Neuvermietungen keine Anwendung findet. Das Gremium diskutierte weiter und war nicht der Meinung, dass ein Mietspiegel für Bad Überkingen sinnvoll ist.
Aus diesem Grund stimmte das Gremium mit 4 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen und 1 Enthaltungen über die Einführung eines Mietspiegels ab.
Antragstellung zum Landschaftsparkprogramm des Verbands Region Stuttgart
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung zusammen mit der Spielplatzinitiative einen Förderantrag zu erarbeiten und einzureichen. Bürgermeister Heim erläuterte in der Sitzung, dass die Verwaltung einen Förderantrag stellen sollte, um die Spielplatzinitative zu unterstützen. Er zeige anhand einer Beamerpräsentation die Pläne für einen Bewegungspark, der im Oberen Kurpark entstehen soll. Der Förderantrag würde 50% der Kosten decken und könnte gestellt werden, ohne dass eine Rechtspflicht zur Umsetzung bestehe. Somit hätte die Verwaltung lediglich den operativen Aufwand der Antragstellung und noch keine weiteren Kosten. GR Baumeister und GR Grösser erkundigten sich, ob nach der Errichtung Kosten für die Gemeinde entstehen. Bürgermeister Heim gab bekannt, dass alle zwei Jahre TÜV-Gebühren anfallen. Für die Spielplätze der Gesamtgemeinde waren dies zuletzt 1.700 EUR. Der Bauhof führt die entsprechenden Spielplatzkontrollen durch. Auch der Baumbestand wird versucht zu erhalten, was auf Nachfrage von GR Straub versichert wurde. Das Gremium entschied einstimmig über den Beschluss.
Verschiedenes
Verteilung der Geschäftsführeraufgaben im Thermalbad
Bürgermeister Heim berichtete, dass nach der Kündigung des Geschäftsführers die Arbeiten dessen im Thermalbad verteilt wurden. Die Tätigkeiten „Marketing und bauliche Themen“ wurden zum Teil durch ihn selbst und die „operativen Arbeiten“ wie Personal und Dienstpläne durch GR Baumeister übernommen. Die Zusammenarbeit sei sehr gut und es zeichneten sich bereits Erfolge ab.
Gastgeberverzeichnis der Gemeinde Bad Überkingen
GR Heino Claus wurde von Bürgern angesprochen, warum im Gastgeberverzeichnis der Gemeinde Bad Überkingen Werbung der Vinzenz Therme Bad Ditzenbach abgedruckt sei. Im Gegenzug sei aber in Bad Ditzenbach keine Anzeige unseres Thermalbads. Bürgermeister Heim sagte, dass die Vinzenz Klinik die Marillac Klinik in Bad Überkingen betreibt und die Werbung in unserem Gastgeberverzeichnis sehr gut bezahlt. Ob Bad Überkingen in Bad Ditzenbach veröffentlicht, konnte er ad hoc nicht beantworten.
Jubiläum des Thermalbads Überkingen
GR Walz erkundigte sich, warum das 600-jährige Jubiläum des Thermalbads nicht gefeiert wurde. Bürgermeister Heim versicherte, dass dieses gefeiert wurde und der Gemeinderat zugegen war. Es gab eine Eröffnung, und eine Ausstellung mit entsprechenden Tafeln, die die 600-jährige Geschichte darstellen. Diese sind auch noch immer im Foyer der Therme zu sehen. Erarbeitet wurde dies alles durch GR Thurner. Er schätzte, dass dies vor 7 oder 8 Jahren war. Mehrere Mitglieder des Gremiums bestätigen dies.