Gemeinde Bad Überkinge

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Aktuelles

Hinweis an alle Hundehalter zur Verunreinigung durch Hundekot

Es gingen in der Gemeindeverwaltung in letzter Zeit vermehrt Beschwerden ein, dass Hundebesitzer die Hinterlassenschaften Ihres Hundes nicht ordnungsgemäß entsorgen.
Bitte beachten Sie, oder jemand anderes der mit Ihrem Hund laufen geht, folgende gesetzliche Regelungen der polizeilichen Umweltschutz-VO:

- Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.

Auch im Außenbereich sollten Sie immer eine Hundetüte zur Hand haben, da durch den Hundekot auch Krankheiten übertragen werden können und insbesondere an Spazierwegen oft auch Kinder unterwegs sind.

Ein Hundekot Haufen kann bis zu 150 Euro kosten. Dabei ist zu beachten, dass eine Häufung der Fälle auch zu höheren Bußgeldern führen kann.

Hier wird nochmals ausdrücklich auf die Regelungen im Naturschutzgesetz und im Landeskulturgesetz sowie in der Polizeiverordnung der Gemeinde Bad Überkingen verwiesen.

Bitte beachten Sie die Regelungen und nehmen Sie immer eine Tüte zur Beseitigung von Hundekot mit, um ein gutes Miteinander auch mit den Mitmenschen zu gewährleisten und um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Vielen Dank!