Gemeinde Bad Überkinge

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Aktuelles

Lärmaktionsplan Bad Überkingen - Fortschreibung 4. Runde

Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit
 
Die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Richtlinie 2002/49/EG) verpflichtet die Mitgliedsstaaten, getrennt für Ballungsräume sowie für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen folgende Aufgaben zu erfüllen: Erfassung und Darstellung des Umgebungslärms in Form von strategischen Lärmkarten, Information der Öffentlichkeit über den Umgebungslärm, Erstellung von Lärmaktionsplänen auf Basis der Lärmkarten unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Meldung der Ergebnisse an die EU-Kommission.
 
Dazu wurden die seit Ende 2023 vorliegenden Ergebnisse der landesweiten „Lärmkartierung 2022“ der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8.200 Kfz/Tag ausgewertet, eine um weitere Straßen im Gemeindegebiet erweiterte Lärmkartierung berechnet und mit den Ergebnissen und Lärmsanierungsmaßnahmen des Lärmaktionsplanes aus Runde 3 verglichen. Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Überkingen  hat die Ergebnisse der erweiterten Lärmkartierung in der öffentlichen Sitzung am 19.09.2024 zur Kenntnis genommen und für die förmliche Beteiligung der Bürger*innen an der Lärmaktionsplanung freigegeben. Die Öffentlichkeit hat nun die Möglichkeit, sich zur Lärmkartierung zu äußern und aktiv an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) durchgeführt.
 
Im Zeitraum vom 30.09.2024 bis einschließlich 18.10.2024 haben Bürger*innen während der Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus. Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Website der Gemeinde einsehbar. Jeder hat die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen können generell während der Auslegungsfrist bei der Verwaltung per E-Mail, schriftlich oder mündlich zu Protokoll gebracht werden.
 
Schriftliche Stellungnahmen sind bis 18.10. an die Gemeinde Bad Überkingen, Gartenstraße 1, 73337 Bad Überkingen zu richten. Für Stellungnahmen per E-Mail bittet die Verwaltung die E-Mailadressen info(@)bad-ueberkingen.de zu nutzen.

Nachfolgend können Sie den Lärmaktionsplan einsehen und herunterladen: