in Bad Überkingen
Aktuelles
Informatinen aus dem Gutachterausschuss
Gutachten für die Grundsteuer nach § 38 LGrStG
Die Obere Finanzdirektion hat vergangene Woche eine endgültige Frist für Gutachten nach § 38 LGrStG bekannt gegeben.
D.h. Grundstückseigentümer können nur noch bis zum 30.06.2025 ein Gutachten in Auftrag geben, um einen anderen Wert in der Grundsteuererklärung anerkennen zu lassen.
Alle Gutachten die danach in Auftrag gegeben werden, werden rückwirkend zum 01.01.2022 nicht anerkannt!
Im Rahmen des Gutachtens muss festgestellt werden, dass der tatsächliche Bodenwert des
Grundstücks in einem Wertkorridor mit min. 30 % über bzw. unter dem festgesetzten
Bodenrichtwert liegt.
Weitere Infos zu so einem Gutachten finden Sie auch auf unserem Gutachtenantrag und dem dazugehörigen Infoblatt.