Gemeinde Bad Überkinge

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Illegale Müllablagerungen in der Gemeinde

Illegale Müllablagerungen in der Gemeinde

 

Illegale Ablagerungen von Abfall in Wald und Wiese sind nicht nur unschön anzusehen, sie sind auch eine Gefahr für Mensch und Natur. Umso wichtiger ist es, diese Abfälle unverzüglich zu entfernen.
Leider hat die Zahl der wilden Müllablagerungen insbesondere an den Altglascontainerplätzen und auch im Bereich der Wanderparkplätze in Oberböhringen und an der Oberböhringer Steige stark zugenommen.
Dies ist absolut unverständlich, da die Müllablagerungen oft aus Gelben Säcken, Schrott oder Altglas und Elektrogeräten bestehen, die bei den Wertstoffhöfen einfach – auch ohne Gutschein – angeliefert werden können.

Daher bitten wir Sie, Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Sollten Sie das Abladen von wildem Müll beobachten, scheuen Sie sich nicht, dies der Gemeindeverwaltung, dem Polizeirevier Geislingen oder dem Polizeiposten Deggingen zu melden.

Was ist „Wilder Müll“?

Abfall darf ausschließlich auf die gesetzlich vorgesehene Weise gelagert oder entsorgt werden.
Für die Entsorgung sind – je nach Abfallart – grundsätzlich die Abfalltonnen zu Hause bzw. im Betrieb, die Wertstoffhöfe, die Entsorgungszentren oder die Problemstoffsammelstelle zu nutzen.
Genaueres regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die dazugehörigen Gesetze, Verordnungen und Satzungen. Wer stattdessen seinen Abfall in den öffentlichen Raum oder in die freie Landschaft wirft, lagert diesen Abfall illegal ab.
Diese illegalen Ablagerungen werden umgangssprachlich „wilder Müll“ genannt