Gemeinde Bad Überkinge

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Aktuelles

Grundsteuerveranlagungsbescheide 2025

Grundsteuerbescheide 2025
Im Januar werden die Grundsteuerveranlagungsbescheide für 2025 zugestellt.
Die Grundsteuer wird nach dem Gesetz in einem dreistufigen Verfahren geregelt. Zunächst wird im Grundsteuerwertbescheid der Grundsteuerwert vom Finanzamt ermittelt.
Im nächsten Schritt wird der Grundsteuerwert mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag im Grundsteuermessbescheid.
Bei Fragen oder Einwendungen zum Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.
In einem dritten und letzten Schritt wird dann der Hebesatz der Kommune mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert. Daraus ergibt sich schließlich die konkrete Grundsteuer, die im Grundsteuerbescheid festgesetzt wird.
Die Gemeinde ist an den Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt gebunden, auch dann, wenn Einspruch gegen den Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid eingelegt wurde. Bei erfolgreichem Einspruch wird in der Folge der Grundsteuerbescheid von Amts wegen geändert.
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Link: www.Grundsteuer-BW.de

Mittels des nachfolgenden Dokuments gelangen Sie zu den Hinweisen der Grundsteuerreform: