Gemeinde Bad Überkinge

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Aktuelles

Erhöhung der Gebühren für eine Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs gemäß § 12 Abs.1 Gaststättenbetriebs ab dem 01.03.2025

Die Gebühren für eine Gestattung (Ausschankgenehmigung) erhöhen sich für Veranstaltungen ab dem 01.03.2025 auf 20 €/Tag
wenn die Antragstellung bis 10 Tage vor der Veranstaltung erfolgt ist und bei einer Antragstellung unter 
10 Tage vor dem Veranstaltungstermin 50 €/Tag.
 Wir bitten um Ihr Verständnis und um rechtzeitige Beantragung.