Gemeinde Bad Überkinge

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Aktuelles

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung

Am Dienstag, den 25.03.2025 findet in der Autalhalle in Bad Überkingen eine Jagdgenossenschaftsversammlung statt. Eingeladen sind alle Eigentümer von Grundstücken, auf denen auf der Gesamtgemarkung Bad Überkingen die Jagd ausgeübt werden darf. Die Versammlung ist nichtöffentlich, d.h. es dürfen neben der Verwaltung nur Mitglieder der Jagdgenossenschaft teilnehmen (Bitte Ausweise /Personalausweis, Reisepass mitbringen).
 
Nicht angesprochen sind durch die Einladung folglich Eigentümer von Grundstücken in befriedeten Bezirken (Gebäudeflächen, Hofräume und Hausgärten). Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie ein Grundstück im befriedeten bzw. im unbefriedeten Bereich besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Miteigentümer eines Grundstücks, auch Eheleute oder Erbengemeinschaften, können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich und mit schriftlicher Bevollmächtigung aller anderen Miteigentümer ausüben. Jedes nicht anwesende Mitglied der Jagdgenossenschaft kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben lassen. Die Vollmacht bedarf nicht der öffentlichen Beglaubigung. Entsprechende Vordrucke für Vollmachten sind im Rathaus Bad Überkingen erhältlich oder stehen im Internet unter www.bad-ueberkingen.de zur Verfügung.
 
Jeder Jagdgenosse erhält am Eingang eine Stimmkarte mit Angabe seiner bejagbaren Grundfläche, entnommen aus dem Jagdkataster, das auf dem aktuellen Stand des automatisierten Liegenschaftsbuches beruht. Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen von Eigentumsverhältnissen können bei der Stimmkarte nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheine vorgelegt werden.
 
Wir bitten die Jagdgenossen sich dringend per E-Mail bei der Gemeinde Bad Überkingen mit vollständigem Namen (auch Zweitnamen) und Geburtsdatum und falls zur Hand dem betroffenen die Flurstücke anzumelden. Die Anmeldung bitten wir an info(@)bad-ueberkingen.de zu senden
Auch Vollmachten bitten wir mit der Voranmeldung einzureichen.
 
Es wird um frühzeitiges Erscheinen gebeten, da die Ausgabe und Prüfung der Stimmberechtigungen leider einige Zeit erfordert.
 
Tagesordnung:
 
1.           Begrüßung
2.           Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
3.           Feststellung der Anzahl der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
4.           Wahl des Jagdvorstands und Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat
5.           Verzicht auf die Selbstständigkeit eines Eigenjagdbezirks
6.           Verschiedenes
 
Erläuterungen:
Die Jagdgenossen haben bei ihrer letzten Versammlung 2018 die Verwaltung auf den Gemeindevorstand übertragen. Nach Maßgabe des neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) kann diese Übertragung künftig für maximal 6 Jahre erfolgen, ehe eine neuerliche Jagdgenossenschaftsversammlung einzuberufen ist.
Zudem besteht aus den Eigentumsverhältnissen der Gemeinde Bad Überkingen von insgesamt mehr als 75 ha zusammenhängender, bejagbarer Fläche im Bereich Burren – Kuchberg ein Eigenjagdbezirk. Es besteht jedoch die Möglichkeit, auf die Selbstständigkeit der Eigenjagd für mindestens 6 Jahre gegenüber der unteren Jagdbehörde und mit Zustimmung der Jagdgenossenschaft zu verzichten. Damit würde diese Fläche für diesen Zeitraum dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk zugeordnet werden.
Der Gemeinderat ist bereit, diesbezüglich auf die Ausübung der Eigenjagd zu verzichten. Er möchte die bewährte Praxis beibehalten und die Verwaltung der Jagdgenossenschaft weiterhin übernehmen.