in Bad Überkingen
Aktuelles
Öffentliche Bekanntmachung: Bekanntmachung der Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen "Brunnenwiesen - Änderung 2024" in Bad Überkingen, Ortsteil Hausen
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen „Brunnenwiesen – Änderung 2024“ in Bad Überkingen, Ortsteil Hausen
Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Überkingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.02.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Brunnenwiesen – Änderung 2024“ gebilligt und beschlossen die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu beteiligen. Hierzu werden die Unterlagen im Internet veröffentlicht und auf dem Rathaus öffentlich ausgelegt.
Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil vom Büro mquadrat in der Fassung vom 20.03.2025 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung
Ein bereits im Gewerbegebiet Brunnenwiesen in Hausen ansässiger Betrieb möchte sich vergrößern. Die Erweiterungsabsichten lassen sich jedoch nicht auf Grundlage der dort geltenden planungsrechtlichen Festsetzungen umsetzen.
Da die Gemeinde Bad Überkingen die Sicherung und Entwicklung des Betriebsstandortes unterstützt, wird die vorliegende Bebauungsplan-Änderung betrieben.
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Textteil inkl. Anlage und Begründung wird vom
07.04.2025 bis einschließlich zum 08.05.2025 (Veröffentlichungsfrist)
im Internet veröffentlicht.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen zusätzlich im Foyer des Rathauses, Gartenstraße 1, 73337 Bad Überkingen zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.
In dem oben genannten Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit - insbesondere auch Kinder und Jugendliche - über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zur Planung äußern.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können im Internet unter www.bad-ueberkingen.de/de/rathaus-verwaltung/bebauungsplaene sowie ergänzend unter http://www.m-quadrat.cc/downloads.php abgerufen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an info(@)bad-ueberkingen.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - abgebeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bad Überkingen, den 07.04.2025
Matthias Heim
Bürgermeister